Das Untersuchungsamt St. Gallen leitete diese Akten am 14. August 2013 der Anklagekammer weiter zwecks Durchführung des Ermächtigungsverfahrens (act. 1). In vorliegendem Verfahren wurde von der Anklagekammer von Amtes wegen der Zeitungsbericht beigezogen. Im Übrigen wurden keine Verfahrensvorkehrungen getroffen, namentlich wurde auf die Einholung von Vernehmlassungen verzichtet (vgl. act. 4+5). AK.doc 3 2. ... 3. ...