T. ..., einer der Verfasser des Zeitungsberichts, gelangte zwecks Einholung einer Stellungnahme zu den Vorwürfen von X. ... per E-Mail vom 6. August 2013 an die Stadtpolizei St. Gallen. Diese reagierte offenbar hierauf gegenüber dem Absender nicht, sondern leitete diese E-Mail noch am gleichen Tag an den Ersten Staatsanwalt weiter (vgl. act. 2 Beilage 2). Am 13. August 2013 übermittelte das Kommando der Stadtpolizei St. Gallen der Staatsanwaltschaft sodann verschiedene Datenträger (act. 2). Das Untersuchungsamt St. Gallen leitete diese Akten am 14. August 2013 der Anklagekammer weiter zwecks Durchführung des Ermächtigungsverfahrens (act. 1).