Beim Teleskopschlagstock handelt es sich um ein Gerät, das dazu bestimmt ist, Menschen zu verletzen (vgl. Art. 4 Abs. 1 lit. d WG). Ein Durchschnittsbürger in der Schweiz trägt nicht (ohne eine entsprechende behördliche Bewilligung) eine (solche) Waffe auf sich. Bei Personen, welche – hier im Sinne eines Tatverdachts – verbotenerweise eine Waffe mit sich herumtragen und damit (mutmasslich) gegen das Waffengesetz verstossen haben, besteht gegenüber dem Durchschnittsbürger zumindest eine leicht erhöhte Wahrscheinlichkeit, sie könnten auch in Zukunft in ein Delikt verwickelt sein (vgl. hierzu Niklaus Oberholzer, Strafprozessrecht, 3. Aufl.