Im jetzigen Strafverfahren wird der Beschwerdeführer beschuldigt, am 10. August 2013, zur Nachtzeit an der Langäulistrasse in Buchs/SG in der Westeninnentasche einen Teleskopschlagstock auf sich getragen zu haben und damit gegen das Waffengesetz verstossen zu haben. 2.7. Der Beschwerdeführer hat gemäss seinen Aussagen den Teleskopschlagstock zu seiner Selbstverteidigung auf sich getragen, wobei er ihn aber noch nie verwendet habe; auch seien damit keine strafbaren Handlungen verübt worden.