© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte sind. Dabei kann es sich um vergangene oder künftige Delikte handeln. Das DNA-Profil kann so Irrtümer bei der Identifikation einer Person und die Verdächtigung Unschuldiger verhindern. Es kann auch präventiv wirken und damit zum Schutz Dritter beitragen. Danach besteht die gesetzliche Grundlage für die Probennahme und Erstellung eines DNA-Profils auch soweit damit die Verhinderung bzw. Entdeckung allfälliger künftiger Straftaten des Beschwerdeführers bezweckt wird (1B_57/2013 E. 2.3. und 2.4.).