Schmid, Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, Zürich/St. Gallen 2009 N 568). Im Polizeijournal wird fortlaufend der Eingang aller Geschäfte festgehalten, dabei werden die Personalien der Beteiligten, das Datum des Meldeeingangs, der rapportierende Beamte, eine knappe Zusammenfassung des Sachverhalts wie auch allenfalls knappe Angaben zum weiteren Vorgehen festgehalten (vgl. act. 3 inkl. Beilage). Die für die Strafverfolgung wesentlichen Informationen werden anschliessend in den Polizeirapport aufgenommen und der Staatsanwaltschaft übermittelt.