eines sozialadäquaten Verhaltens als ungebracht und unangemessen, zumindest jedoch als grenzwertig erscheint. In der Folge haben offenbar beide geschlafen. Der Beschwerdeführer ist "irgendwann" wieder erwacht, weil er am Rücken den Druck des Fensterrahmens spürte. Er sagte über den weiteren Ablauf folgendes aus: