, S. 617, N 1752). Eine anwaltlich vertretene freigesprochene Person hat grundsätzlich den Sachverhalt in der Art und Weise umfassend zu darzulegen, dass daraus die geltend gemachte wirtschaftliche Einbusse wegen der Beteiligung am Strafverfahren abgeleitet werden © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte