Für Krankheits- und Behandlungskosten Fr. 497.40 (gemäss Zahlungsquittung an die ... Kranken-Versicherungs ... vom 30. Mai 2012; sowie 10% Selbstbehalt für weitere Behandlungskosten von insgesamt Fr. 90.60. Für Lohnausfall gemäss Lohnabrechnung für den Monat Juni 2012 Fr. 2'218.50. Zudem Lohnausfall im Zusammenhang mit der Konfrontationseinvernahme vom 14. September 2012 Fr. 301.50. Insgesamt macht der Beschwerdeführer damit für wirtschaftliche Einbusse Fr. 3'107.70 geltend. c) Genugtuung gemäss Art. 429 Abs. lit. c StPO: Fr. 4'000.–.