Bei der Beweismittelbeschlagnahme handelt es sich um eine provisorische strafprozessuale Massnahme zur Beweissicherung und Beweiserhaltung mit dem Ziel, eine strafrechtlich oder strafprozessual bedeutsame Tatsache zulasten oder zugunsten der beschuldigten Person nachzuweisen. Bei einer Beschlagnahme bei einem Nichtbeschuldigten entfällt das die Beschlagnahme mitlegitimierende und begrenzende Moment des Tatverdachts, die Verhältnismässigkeitsprüfung fällt daher anders aus bei einer Beschlagnahme bei einer beschuldigten Person: Je loser der Zusammenhang zwischen Beschlagnahmebetroffenem und untersuchter Tat, desto strenger sind die