Y. wird verdächtigt, Hanfpflanzen, welche Betäubungsmittelzwecken dienen bzw. Drogenhanf darstellen könnten, an Dritte veräussert und damit gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen zu haben. Aufgrund dieses Tatverdachts kann derzeit nicht davon ausgegangen werden, dass die beschlagnahmten Hanfpflanzen in "seiner Hand" künftig die Sicherheit der Menschen nicht gefährden. Insofern erscheint die Einziehungsbeschlagnahme – soweit sie Y. betrifft – beim derzeitigen Verfahrensstand grundsätzlich gerechtfertigt.