Entscheid Anklagekammer, 10.05.2011 Art. 263 StPO (SR 321.0). Strafprozessuale Beschlagnahme von Hanf. Die Staatsanwaltschaft führt gegen Y. ein Strafverfahren wegen Verdachts der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. An seinem Wohnort wurden Hanfpflanzen sichergestellt und beschlagnahmt. Die Beschwerdeführerin, welche an den beschlagnahmten Hanfpflanzen Miteigentum bzw. an gewissen Anteilen alleiniges Eigentum geltend macht, erhebt gegen die Beschlagnahme Beschwerde (Anklagekammer, 10. Mai 2011, AK.2011.83). Aus den Erwägungen: