Es ergibt sich somit, dass Ziffer 3 der angefochtenen Einstellungsverfügung aufzuheben und dem Beschwerdeführer für die Kosten der privaten Verteidigung im Vorverfahren eine Entschädigung von Fr. 3'369.60 zuzusprechen ist. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/3 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Im Übrigen wird die Sache zu neuer Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Sie wird im Rahmen der Neubeurteilung zu prüfen haben, ob die Voraussetzungen für einen Rückgriff für die vom Kanton getragenen Kosten auf die Privatklägerschaft (Art. 420 StPO) gegeben sind. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/3