Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist formeller Natur. Eine Verletzung des Anspruchs führt zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids, unabhängig davon, ob die Gewährung des rechtlichen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/3 Publikationsplattform St.Galler Gerichte