Ihre Parteianträge im Gerichtsverfahren richten sich an das zum Entscheid in der Sache zuständige Gericht. Allein dieses ist befugt, über die Begründetheit der gestellten Anträge zu entscheiden, und allein dieses setzt die Rechtsfolgen fest. Für ein vorgängiges Beschwerdeverfahren besteht weder ein Bedarf, © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte