Die "Schweizerische Post" ist eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit mit Sitz in Bern (Art. 2 Abs. 2 POG; SR 783.1). Keine fristwahrende Wirkung hat die Übergabe an eine ausländische Postgesellschaft (BSK StPO-Christof Riedo, Art. 91 N 21 mit Verweisen). Zwischen dem 1. Februar 1921 und 31. Dezember 1999 erfolgte gestützt auf einen entsprechenden Vertrag die Besorgung des Postwesens in Liechtenstein durch die Schweizerische Post. Im Jahre 1999 wurde die Liechtensteinische Post AG gegründet, welche seit dem 1. Januar 2000 vollständig und unabhängig das Postwesen in Liechtenstein besorgt.