Bei der Täuschung werde es aber vielfach an einer Beeinträchtigung der Freiheit der Willensentschliessung und der Willensbetätigung fehlen; die Täuschung berühre zwar die Motivation für die Äusserung, beschränke aber nicht die Äusserungsfreiheit (Karl Peters, a.a.O., S. 337). Soweit das Problem der Täuschung in der Strafprozessliteratur abgehandelt wird, findet es meist im Zusammenhang mit den Vorschriften über die Einvernahme und dem Nemo-tenetur-Grundsatz Erwähnung (Robert Hauser / Erhard Schweri / Karl Hartmann, a.a.O., S. 290; Niklaus Schmid, Strafprozessrecht, 4. Aufl., Zürich 2004, S. 208).