© Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte In den früheren bundesgerichtlichen Entscheiden zur verdeckten Ermittlung hatten im Wesentlichen zwei Problemkreise zur Diskussion gestanden: es ging entweder um die Einwirkung des verdeckten Ermittlers auf die Willensbildung der Zielperson oder um den Anspruch des Angeschuldigten auf Konfrontation mit dem verdeckten Ermittler.