Dort ist in diesem Zusammenhang nicht die Rede von der Erkennbarkeit bzw. Nichterkennbarkeit von Polizeiangehörigen, sondern von der Einflussnahme des verdeckten Ermittlers auf die Willensbildung der Zielperson. Das wörtliche (und nicht nur ähnliche) Zitat lautet: "Verdeckte Ermittlung ist das Knüpfen von Kontakten zu verdächtigten Personen, die darauf abzielen, die Begehung einer strafbaren Handlung festzustellen und zu beweisen, wobei vorwiegend passiv die deliktische Aktivität untersucht wird". Im Anschluss daran wird der Begriff "vorwiegend passiv" erläutert und darauf hingewiesen, der verdeckte Ermittler dürfe "sich rollenadäquat verhalten, nicht aber durch eigene Einflussnahme die