In dieser ersten Phase geht es nur um die behördeninterne Auswahl einer geeigneten Person, welche im Hinblick auf mögliche künftige Einsätze als verdeckter Ermittler ausgebildet, aufgebaut und allenfalls mit einer (noch nicht gegen aussen in Erscheinung tretenden) Legende versehen werden soll. Nachdem mit der Ernennung als solcher kein konkreter Einsatz im Rahmen einer Ermittlung oder eines Strafverfahrens verbunden ist, besteht für die Genehmigungsbehörde kein Beurteilungs- und auch kein Handlungsspielraum.