Modalitäten der verdeckten Ermittlung die vom Gesetz vorgesehene Rechts- und Verhältnismässigkeitskontrolle vorzunehmen. Das Gesetz nennt denn auch keine Kriterien, aufgrund derer die Genehmigung zur Ernennung eines verdeckten Ermittlers durch den Kommandanten der Kantonspolizei verweigert werden könnte.