© Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 386) vorgenommene Unterscheidung zwischen qualifizierter verdeckter Ermittlung, bei der das BVE zur Anwendung kommt, und einfacher verdeckter Ermittlung, bei der das nicht der Fall ist. Anzufügen bleibt, dass dieser Entscheid im Rahmen eines Haftprüfungsverfahrens erging und die I. öffentlich-rechtliche Abteilung eine definitive Klärung der Rechtsfrage durch den Strafrichter im Hauptverfahren ausdrücklich vorbehielt.