auch die besonderen Verfahrens- und Schutzvorschriften. Das von der Staatsanwaltschaft beabsichtigte Vorgehen stelle in diesem Sinn noch keine verdeckte Ermittlung dar. Der betreffende Beamte werde nicht in eine bestehende Organisation eingeschleust, er trete den Zielpersonen nicht mit falscher Identität entgegen und er werde auch nicht mit einer falschen Legende ausgestattet. Der vorgesehene Einsatz dauere wenige Minuten, wobei ein blosser Sichtkontakt in aller Regel genügen werde, damit die Zielperson den Scheinkäufer anspreche und ihm ein entsprechendes Angebot unterbreite, welches sofort angenommen und abgewickelt werde. Es handle sich demzufolge um einen Anwendungsfall von Art.