- Nach erfolgtem Scheinkauf verfügt das KUA die Festnahme; Zuführung und Einvernahme durch das KUA innert 3 Stunden, ausserhalb der Arbeitszeit spätestens am nächsten Morgen nach der Aktion. Strafbescheid und Ausgrenzung werden innert 24 Stunden nach dem Scheinkauf ausgehändigt; anschliessend Haftentlassung und allenfalls Rückführung in den Wohnkanton (bzw. kontrollierte Abreise). - Der Einsatz von Scheinkäufern soll vorerst probeweise in Buchs und Wil durchgeführt werden; wenn es sich bewährt, später allenfalls auch in St. Gallen.