- Der Fall muss aktenmässig sauber dokumentiert sein: Scheinkauf wird abgewickelt, unmittelbar darauf Zugriff auf den Verkäufer durch observierende Beamte; Sicherstellung des Kokains beim Scheinkäufer; Sicherstellung der markierten Banknote beim Verkäufer; kurzer Amtsbericht des Scheinkäufers an das KUA innert Stunden; Vortest der Sicherstellung; polizeiliche Befragung nicht nötig.