1. Die Staatsanwaltschaft gelangte mit Schreiben vom 12. Juni 2003 an das Präsidium der Anklagekammer und teilte mit, dass die Kantonspolizei mit einer Sondergruppe eine Aktion durchführe, die sich gegen dealende Kleinhändler im Umfeld von Bahnhöfen verschiedener Städte richte. Sie beabsichtige nun, in der erwähnten Drogenszene Scheinkäufer zum Einsatz zu bringen, wobei folgende Rahmenbedingungen vorgesehen seien: - Als Scheinkäufer kommt nur ein Polizeibeamter in Frage. Die Leitung der Aktion liegt beim Kantonalen Untersuchungsamt (KUA). Die Scheinkäufer werden vor dem Einsatz durch das KUA zu Protokoll über die Abwicklung und die rechtlichen Rahmenbedingungen belehrt.