© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/3 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Genehmigung einer Notsuche als administrativer – und letztlich sinnloser – Leerlauf sodass es bei den auf Art. 3a BÜPF gestützten Überwachungsanordnungen einer zusätzlichen richterlichen Genehmigung in aller Regel nicht bedarf.