c) Das Gesagte hat zur Folge, dass eine Rechtsverweigerungsbeschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen abgelehnten Haftantrag abzuweisen ist, wenn die Vorinstanz zumindest im Ergebnis aus haltbaren Gründen die Haftvoraussetzungen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte verneint hat. Wegen der eingeschränkten Willkürprüfung ist es der Anklagekammer verwehrt, ihr Ermessen an Stelle desjenigen der Vorinstanz zu stellen.