Eine Abweichung vom erwähnten Grundsatz ist grundsätzlich nur ausnahmsweise zulässig, z.B. im Falle zeitlicher Dringlichkeit oder auch nach Vereinbarung. Im vorliegenden Fall sind keine solchen oder ähnlichen Gründe ersichtlich. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/2 Publikationsplattform St.Galler Gerichte