Die Aushandlung dieser Tarife setzt zwingend einen Rechtsdienst voraus, der sich mit der Tarifgestaltung befasst, ansonsten die Klägerin gar nicht in der Lage wäre, die Tarife auszuhandeln und ihren gesetzlichen Auftrag korrekt zu erfüllen. Es liegt in der Natur der Sache, dass dieser Rechtsdienst auch überdurchschnittlich gut qualifiziert ist, um den Standpunkt der Verwertungsgesellschaft in Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung der Tarife ergeben, vor Gericht zu vertreten. Wer die Tarife aushandelt, muss auch in der Lage sein, diese vor Gericht geltend zu machen, zumal mit der eidgenössischen Zivilprozessordnung das Prozessrechts gesamtschweizerisch vereinheitlich wurde.