1. Die A. Genossenschaft (Klägerin), ist eine Genossenschaft mit Sitz in Zürich. Sie wahrt treuhänderisch die Rechte der Urheberinnen und Urheber von [bestimmten] Werken, welche ihr von den Urheberinnen und Urhebern oder ihren Verlegerinnen und Verlegern zur Verwaltung übertragen wurden. Sie ist gemäss Bewilligung des Eidgenössischen Institutes für Geistiges Eigentum berechtigt, die Rechte und © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte