Vorliegend liegt die geschäftliche Tätigkeit der Klägerin gemäss dem Handelsregisterauszug in der Aufzucht von Arabischen Pferden […]. Sie bietet von ihr aufgezüchtete Pferde zum Verkauf an […]. Dass mit der Teilnahme an Show- Wettbewerben […] die geschäftliche Tätigkeit zumindest unterstützt wird, indem dadurch die Präsenz der Klägerin auf dem Markt verstärkt bzw. die Teilnahme als Werbeinstrument für die Klägerin dient, liegt auf der Hand. So ist auch davon auszugehen, dass der Verkaufswert des betreffenden Pferdes beeinflusst wird, wenn dieses eine gute Platzierung erreicht.