Dieses Pferd gewann in der Folge den Wettbewerb in der Kategorie […]. Nach Auffassung der Klägerin soll es sich beim Hochheben der Banner um einen schwerwiegenden Verstoss gegen das Regelwerk der Beklagten gehandelt haben, da dieses eine anonymisierte Präsentation der Pferde vorsehe […]. Der Vorfall bildete anschliessend Gegenstand eines vereinsinternen Disziplinarverfahrens, bei welchem alle Instanzen des vereinsinternen Disziplinarwesens durchschritten wurden. Die Klägerin war an diesem Verfahren als Beschwerdeführerin beteiligt. Schliesslich bestätigte die Beklagte am […] die Disziplinarmassnahmen (Verwarnung und Busse) gegen die für das Pferd "Y" verantwortlichen Personen […].