Unterschiedliche Personen können ein unterschiedliches Sauberkeitsempfinden haben. Die Ansicht, die Anlage sei unsauber bzw. ungepflegt, stellt daher auch die Äusserung eines persönlichen Eindrucks, einer persönlichen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 16/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte