6.7. Die Klägerin behauptet, die in Rechtsbegehren Ziffer 3. d) wiedergegebene Bewertung enthalte illegal aufgenommene Fotos. Illegal seien die Fotos, weil sie entgegen den AGB der Klägerin und der Beklagten aufgenommen worden seien (act. 3 Ziff. II./33. f.; act. 51 Rz. 49). Sie führt indessen nicht aus, inwiefern diese angeblichen Vertragsverletzungen dazu führen, dass ihre Persönlichkeit verletzt sei. Ihre Vorbringen bleiben daher unsubstantiiert. Dass ein Kunde die Anlage als unsauber bzw. ungepflegt empfindet, betrifft nicht ausschliesslich den Tatsachenkern des gemischten Werturteils. Unterschiedliche Personen können ein unterschiedliches Sauberkeitsempfinden haben.