6.6. In der Bewertung nach Rechtsbegehren Ziffer 3. c) äussert sich eine Person hinsichtlich der Lage des Betriebs im Industriequartier, was ein entsprechendes Ambiente erzeuge. Weiter wird die Wahrnehmung geäussert, an jeder Ecke sei es dreckig, was eklig sei und schmuddelig wirke. Die Preise für das Essen im Restaurant der Klägerin werden als absolute Frechheit beschrieben, weil das essen lieblos angerichtet, die Salatsauce wässrig und fad sowie das Poulet total vertrocknet gewesen seien. Diese gemischten Werturteile mögen die Klägerin scharf kritisieren. Sie driften indessen nicht ins Persönliche ab und erscheinen auch nicht als unnötig verletzend.