45 mit der unbelegten Behauptung, 20% der Bewertungen erfolgten aus Rache). Die Beklagte bietet indessen die Möglichkeit, gegen solche missbräuchlichen Bewertungen vorzugehen: Erstens können nur Nutzer, die sich zuvor verpflichtet haben, keine falschen, irreführenden, verleumderischen oder diffamierenden Inhalte zu veröffentlichen, Bewertungen abgeben. Zweitens haben Nutzer die Möglichkeit, derartige Beiträge der Beklagten zu melden, worauf die Urheber solcher Bewertungen gesperrt werden (act. 41 Rz. 42 ff.). Drittens besteht die Möglichkeit, auf Bewertungen mit Managementkommentaren zu reagieren, was die