Bern, 2005, S. 107 Fn. 553; vgl. BSK DSG- Rampini, Art. 13 N 14). Es erscheint daher vertretbar, dass vorliegend das Widerrufsrecht der Klägerin eingeschränkt ist. Wäre nicht von einer Einschränkung auszugehen, so ist die Persönlichkeit der Klägerin durch die Veröffentlichung von Personendaten (insbesondere Firma, Standort, Anschrift, E-Mail-Adresse, Verlinkung zur Webseite der Klägerin, Telefonnummer, Fotos sowie Bewertungen zur Klägerin) entgegen ihrem ausdrücklichen Willen allenfalls leicht verletzt. Wie es sich damit © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte