3.4. Es stellt sich damit die Frage, ob eine Einwilligung der Klägerin in die Bearbeitung dieser Personendaten vorliegt. die Klägerin richtete am 23. Juni 2015 ein B. LLC-Konto ein. Dabei stimmte die Klägerin den AGB der Beklagten und in der Folge © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte