3.1. Die Klägerin stellt sich auf den Standpunkt, die Beklagte bearbeite Personendaten gegen ihren Willen. Sie sei bis zum 6. Januar 2020 registrierte Nutzerin der Plattform der Beklagten gewesen (act. 3 Ziff. I./12.). Mit Schreiben vom 14. Januar 2020 habe die Klägerin die Beklagte dazu aufgefordert, sämtliche Daten zu löschen, die sie über die Klägerin in ihrer Datensammlung gespeichert habe. Am Löschungsantrag habe sie mit Schreiben vom 27. März 2020 festgehalten. Damit erfolge die Datenbearbeitung gegen den ausdrücklichen Willen der Klägerin. Sie verstosse daher gegen Art. 12 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a und b i.V.m. Art. 4 DSG (act. 3 Ziff. II./6. f.; vgl. act. 3 Ziff. II./17. ff.;