Ziff. I./12.; act. 41 Rz. 25 ff.). Am 6. Januar 2020 schloss die Klägerin dieses Nutzerkonto, wobei die Webseite der Beklagten weiterhin Informationen über die Klägerin enthält (vgl. act. 3 Ziff. I./12.). Insbesondere mit dem Schreiben vom 12. Januar 2020 teilte die Klägerin der Beklagten mit, sie stimme der Datenbearbeitung nicht zu (Beizugsakten SZ.2020.34-WI2ZE-AMU gest.act. 4 und 5).