Entscheid Handelsgericht, 29.06.2023 Entscheid des Handelsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. Juni 2023, HG.2020.180-HGK, Art. 5 und Art. 129 IPRG, Art. 28 ZGB, Art. 12 und Art. 4 DSG. Die in den AGB der Beklagten enthaltene Gerichtsstandsklausel ist auf die vorliegende Streitigkeit nicht anwendbar. Die Veröffentlichung von Personendaten der Klägerin auf der Online-Plattform der Beklagten ist aus überwiegenden öffentlichen und privaten Interessen gerechtfertigt, sofern sie überhaupt eine Persönlichkeitsverletzung darstellt. Die von der Klägerin eventualiter beanstandeten Bewertungen erweisen sich als sachlich und damit nicht als persönlichkeitsverletzend. Aus den Erwägungen: I.