5. Den Gesuchstellern ist jedoch insofern Recht zu geben als das Vorgehen des Verwaltungsrates überhastet erscheint. Ihnen ist nicht zumutbar, die auszugebenden Aktien zu zeichnen und zu bezahlen, bevor sie überhaupt Kenntnis vom vorliegenden Entscheid erhalten, hat der Verwaltungsrat doch Zeit bis zum 27. September 2018, um die Kapitalerhöhung dem Handelsregister anzumelden. Dringlichkeit ist umso weniger gegeben, als die von den Gesuchstellern nicht gezeichneten Aktien von K gezeichnet und liberiert werden können und er es damit in der Hand hat, diesen Teil der Kapitalerhöhung rasch abzuschliessen.