4. Mit Eingabe vom 8. August 2018 äusserte sich die Gesuchgegnerin zur Gesuchsergänzung vom 20. Juli 2018. Die Frist zur Einreichung der Gesuchsantwort zu den Rechtsbegehren vom 9. Juli 2018 läuft noch. In ihrer Eingabe brachte die Gesuchgegnerin vor, der Verwaltungsrat sei verpflichtet, die Kapitalerhöhung innert drei Monaten durchzuführen und dem Handelsregisteramt anzumelden, ansonsten der Generalversammlungsbeschluss hinfällig werde. Der Verwaltungsrat könne somit mit der Durchführung der Kapitalerhöhung nicht zuwarten.