Zu diesem Zweck habe er den Gesuchstellern eine Frist bis 15. August 2018 gesetzt, um durch Zeichnung und Liberierung der Aktien von ihrem Bezugsrecht Gebrauch zu machen. Zugleich sei den Gesuchstellern angedroht worden, dass nach Ablauf der Frist Verzicht auf die nicht genutzten Bezugsrechte angenommen werde, und diese gemäss Beschluss der Generalversammlung den ausübenden Aktionären entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung zugewiesen würden. Die Gesuchsteller würden damit gezwungen, die Kapitalerhöhung mitzumachen, obwohl der Beschluss nichtig bzw. anfechtbar sei.