3. Mit Eingabe vom 20. Juli 2018 ergänzten die Gesuchsteller ihr Gesuch mit dem eingangs wiedergegebenen neuen Rechtsbegehren. Sie informierten in der Eingabe darüber, dass der Verwaltungsrat der Gesuchsgegnerin mit Schreiben vom 10. Juli 2018 den Aktionären mitgeteilt habe, er werde die beschlossene Kapitalerhöhung durchführen. Zu diesem Zweck habe er den Gesuchstellern eine Frist bis 15. August 2018 gesetzt, um durch Zeichnung und Liberierung der Aktien von ihrem Bezugsrecht Gebrauch zu machen.