Gemäss Ergänzung vom 20. Juli 2018: Es sei der Gesuchsgegnerin zu untersagen, bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheides über die Nichtigerklärung bzw. Anfechtung der Beschlüsse der Generalversammlung vom 27. Juni 2018 irgendwelche Vorbereitungs- und/oder Durchführungshandlungen mit Bezug auf die Erhöhung des Kapitals vorzunehmen und insbesondere die mit Schreiben vom 10. Juli 2018 angedrohte Zuweisung von Bezugsrechten an andere Aktionäre bei Nichtausübung der Bezugsrechte und Einzahlung innert der bis 15. August 2018 angesetzten Frist vorzunehmen. Rechtsbegehren der Gesuchsgegnerin zur Gesuchsergänzung vom 20. Juli 2018: