Gegenstand vorsorgliche Massnahme (Handelsregistersperre und Kapitalerhöhung) Rechtsbegehren der Gesuchsteller: Gemäss Eingabe vom 9. Juli 2018: 1. Es sei das Handelsregisteramt des Kantons St. Gallen anzuweisen, bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheides über die Nichtigerklärung bzw. Anfechtung der Beschlüsse der Generalversammlung vom 27. Juni 2018 bei der Gesuchsgegnerin keine Mutation betreffend Kapital oder Statuten einzutragen und die am 27. Juni 2018 errichtete Handelsregistersperre aufrecht zu erhalten. 2. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer zulasten der Gesuchsgegnerin.