Rechnungsruf im SHAB veranlasst, in dem Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert worden seien, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesuchsgegnerin geltend zu machen. Innert Frist habe H, einziges Mitglied des Verwaltungsrates der X AG, mit Schreiben vom 1. August 2017 ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Gesellschaft geltend gemacht. Die Angelegenheit werde deshalb gestützt auf Art. 938a Abs. 2 OR bzw. Art. 155 Abs. 4 HRegV dem Gericht zum Entscheid überwiesen. … III.