Zweifel darüber aufkommen, dass dem Klagerückzug die Wirkung einer abgeurteilten Streitigkeit (res iudicata) in dem Sinne zukommen kann, dass gerichtlich darüber entschieden sei, die S AG schulde R aus der Kündigung des Agenturvertrages Fr. 1‘100‘000.00. Zum einen ist fraglich, ob die Forderung im Verfahren der negativen Feststellungklage (HG.2016.158-HGK) genügend konkretisiert ist, um davon ausgehen zu können, es habe in Bezug auf die positive Umschreibung der Forderung materielle Rechtskraft eintreten können. Letztlich bleibt doch unklar, welche Forderung oder gar welche Forderungen Gegenstand jenes Verfahrens waren.